Voraussetzungen für die Ausbildung:
Seit 23.12.2014 haben sich einige Bedingungen zum Ausbildungsbeginn geändert. Durch den Wegfall mancher bisher notwendigen Bescheinigungen ist das Verfahren wesentlich unbürokratischer geworden.
Komplett weggefallen sind:
- Führungszeugnis, Erklärung über laufende Strafverfahren, Auszug aus dem Verkehrszentralregister, Sofortmaßnahmen am Unfallort/Führerschein
Als Tauglichkeitszeugnis wird nicht mehr "Klasse 2" gefordert, es reicht ein Tauglichkeitszeugnis für LAPL
Eine Zusammenfassung des DULV zu den Änderungen könnt ihr hier herunterladen
Die aktuellen (noch verbliebenen) Voraussetzungen:
(Flug-)Schüler ohne Vorkenntnisse:
- - Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre (Ausnahmen möglich)
- - Mindestalter bei Scheinerhalt 17 Jahre (Ausnahmen möglich)
- - Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (mind.) LAPL
Die Ausbildung zum Piloten auf leichten Dreiachsern (bis 120 kg Leermasse) entspricht der "normalen" Dreiachs-Ausbildung. Lediglich die Alleinflüge und die Praxisprüfung werden auf leichten Dreiachsern absolviert.
Solltet Ihr schon Inhaber einer gültigen Lizenz sein (z.B. Trike/Motorschirm, JAR/EASA-PPL (SEP/TMG/H/N) oder ausländische ICAO/JAR/EASA/UL-Lizenz), entfallen evtl. bestimmte Voraussetzungen oder Ausbildungs-inhalte/-abschnitte
Genaueres dazu findet Ihr auf der Webseite des DULV ..... oder Ihr fragt uns :-)