- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre
- Mindestalter bei Scheinerhalt 17 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Nachweis "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Zuverlässigkeitsprüfung gemäß Luftsicherheitsgesetz
- Formlose Erklärung über schwebende Strafverfahren
|
|